Recht - Modedroge „Spice“ ist ab sofort verboten:
Ein Verbot der Modedroge „Spice“ ist jetzt per Eilverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium erlassen worden. Damit ist jede Form der Herstellung, des Handels und des Besitzes nach dem Betäubungsmittelgesetzt (BtMG) untersagt.